Selbstherstellung
(nur für Ärzte/Heilpraktiker)
Als Arzt bzw. Heilpraktiker besteht für
Sie die Möglichkeit, im Labor der Dr. Miller
GmbH, Arzneimittel zur
Injektion/Infusion selbst herzustellen. § 13
Absatz 2b Nr. 1 Arzneimittelgesetz erlaubt die
Selbstherstellung
durch Sie zum
Zwecke
der Anwendung an Ihren Patienten. Eine Abgabe
an Dritte ist nicht erlaubt.
Für die Selbst-Herstellung haben wir spezielle
Herstellungs-Termine in unserem Labor in Hamburg
eingerichtet. Sie werden an diesen Terminen ausführlich
eingewiesen und informiert über Rohstoffe,
Gerätschaften, Herstellungsschritte, Analyse-Ergebnisse,
etc., so dass eine ordnungsgemässe Selbst-Herstellung
gewährleistet ist. Auf Wunsch können
unsere Mitarbeiter - gemäss Ihrer Weisung
- die Herstellung unterstützen.
Weitere
Voraussetzungen, wie z.B. der Abschluss einer
Herstellungsversicherung, Labor-Mitgliedsbeiträge
bzw. Investitionsumlagen für das Labor, etc.
bestehen nicht. Allerdings kann die Dr. Miller
GmbH ihnen, sofern Sie dies wünschen, einen
geeigneten Versicherer für die Herstellung
und Anwendung der Arzneimittel empfehlen.
Um festzustellen, ob unsere Räume und Gerätschaften für Ihre Arzneimittelherstellung geeignet sind, kontaktieren Sie uns bitte.
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