Selbstherstellung
(nur für Ärzte/Heilpraktiker)

Als Arzt bzw. Heilpraktiker besteht für Sie die Möglichkeit, im Labor der Dr. Miller GmbH, Arzneimittel zur Injektion/Infusion selbst herzustellen. § 13 Absatz 2b Nr. 1 Arzneimittelgesetz erlaubt die Selbstherstellung durch Sie zum Zwecke der Anwendung an Ihren Patienten. Eine Abgabe an Dritte ist nicht erlaubt.

Für die Selbst-Herstellung haben wir spezielle Herstellungs-Termine in unserem Labor in Hamburg eingerichtet. Sie werden an diesen Terminen ausführlich eingewiesen und informiert über Rohstoffe, Gerätschaften, Herstellungsschritte, Analyse-Ergebnisse, etc., so dass eine ordnungsgemässe Selbst-Herstellung gewährleistet ist. Auf Wunsch können unsere Mitarbeiter - gemäss Ihrer Weisung - die Herstellung unterstützen.

Weitere Voraussetzungen, wie z.B. der Abschluss einer Herstellungsversicherung, Labor-Mitgliedsbeiträge bzw. Investitionsumlagen für das Labor, etc. bestehen nicht. Allerdings kann die Dr. Miller GmbH ihnen, sofern Sie dies wünschen, einen geeigneten Versicherer für die Herstellung und Anwendung der Arzneimittel empfehlen.

Um festzustellen, ob unsere Räume und Gerätschaften für Ihre Arzneimittelherstellung geeignet sind, kontaktieren Sie uns bitte.